Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Bedingungen

  1. Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen de Kunden werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für Reperaturen der Lieferung.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Hielscher.

Preise

  1. Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Liste.
  2. Für Zusendungen werden die Porto- und Versandkosten zusätzlich berechnet.
  3. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist.

Lieferung

  1. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich.
  2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins die Firma Hielscher schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne.
  3. Für Verzugsschäden und Schadensersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich die Haftung der Firma Hielscher bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% des vereinbarten Kaufpreises.

Versendung und Gefahrenübergang

  1. Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonstige zur Ausführung der Vesendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.
  2. Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich Firma Hielscher auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abzuschließen.

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen sind netto Kasse innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Reperaturrechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig
  2. Für Lieferungen hält sich Firma Hielscher den Versand per Nachnahme vor.
  3. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma Hielscher bis zur Erfüllung aller Forderungen des Käufers.
  4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe des offenen Kaufpreises an die Firma Hielscher ab.

Abnahme

  1. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht ab, so kann die Firma Hielscher dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, daß sie nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehne. Die Firma Hielscher kann sodann Schadensersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Firma Hielscher einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

Gewährleistung

  1. Firma Hielscher leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit während 6 Monaten nach Auslieferung des Kaufgegenstandes sowohl für Produkte aus eigener Herstellung als auch für Produkte fremder Hersteller.
  2. Der Käufer hat Fehler oder Mängel unverzüglich nach deren Feststellung persönlich oder schriftlich unter Beifügung der reklamierten Ware bei Firma Hielscher geltend zu machen.
  3. Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer von Firma Hielscher Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaupreises) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden an anderen Gegenständen als der Kaufsache sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Hielscher hat vorsätzlich oder grob fahrlässig bei der Entstehung des Fehlers gehandelt.
  4. Gewährleistungsverpflichtungen der Firma Hielscher bestehen nicht, wenn der Fehler oder Mangel dadurch entstanden ist, daß:
  • der Käufer einen Fehler nicht angezeigt oder durch Firma Hielscher hat aufnehmen lassen oder
  • der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überansrucht worden ist, oder
  • der Kaufgegenstand in einem anderen Geschäft zuvor repariert wurde oder ein Reperaturversuch unternommen wurde oder
  • der Käufer versucht hat, den Mangel oder Fehler selbst zu beheben oder Veränderungen an der Kaufsache nach Auslieferung durch die Firma Hielscher vorgenommen wurden, die vom Hersteller nicht zugelassen waren oder
  • der Käufer die Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder
  • der Käufer die Kaufsache unsachgemäß und nicht der Bauanleitung entsprechend zusammengebaut hat( bei Bausätzen).
  1. Stellt sich bei Überprüfung des gerügten Fehlers oder Mangels heraus, daß dieser unter den Gewährleistungsausschluß der Ziffer 4 fällt, so hat der Käufer den Arbeitsaufwand und die Materialkosten der Firma Hielscher zu erstatten.

    Gerichtsstand

    1. Für sämtliche gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkaufs.
    2. Der Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bei Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen der Firma Hielscher gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.